Nachschieben von Kündigungsgründen : BAG v.1.4.1981
Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess selbst dann nicht nachschieben, wenn der Betriebsrat der Kündigung aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe zugestimmt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 50)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung 347.9 Prozessverfahren |
Region: | BRD
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