Nachschieben von Kündigungsgründen : BAG v.1.4.1981

Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess selbst dann nicht nachschieben, wenn der Betriebsrat der Kündigung aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe zugestimmt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:09.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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