BDSG 34 : BGH, v.19.5.1981
34 Abs.2 Satz 1 BDSG gewährt dem Betroffenen keinen Anspruch auf Auskunft über die Personen und Stellen, an die seine Daten weitergegeben worden sind. Allenfalls kann dann trotz Schaffung des BDSG ein Anspruch auf Benennung des Empfängers der Daten - oder auf Benennung der Quelle, von der die Daten...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1981; Nr 22)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
347 Zivilrecht 342.721 Persönlichkeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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