Appel des Reformverbandes österreichischer Hausbesitzer an Politiker

Es sei abschliessend darauf verwiesen, dass ein Hausbesitz, dem der Ertrag genommen wird, weder in der Lage noch verpflichtet sein wird, Steuern zu erbringen, noch eine sonst dem Haus-und Grundbesitz innewohnende Sicherheit mehr darstellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1981; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
342.739 Eigentum: Unverletzlichkeit
711.164 Assanierung
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
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