'Besonderes Gewaltverhältnis' im verwaltungsbehördlichen Freiheitsentzug

Es kann somit für den gegenwärtigen Rechtszustand die These formuliert werden, es handle sich bei den Beziehungen von Arrestanten nach VStG und HDG zu den Organen der entsprechenden Verwaltungseinrichtungen nicht um besondere Rechtsverhältnisse, sondern um echte besondere Gewaltverhältnisse.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Zeitschrift für Soziologie (1981; Nr 2)
VerfasserIn: Matzka, Manfred
Ort / Verlag / Datum:1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.35 Verwaltungsstrafrecht
355.1 Bundesheer
343.8 Strafvollzug
Region:Österreich
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