Nebenbeschäftigung : Verwaltungsgerichtshof vom 21. Mai 1980
Die blosse Verletzung der Meldepflicht gem 23 Abs.2 DO 1966 macht die tatsächlich ausgeübte Nebenbeschäftigung noch nicht unzulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1981; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung 35.084 Gemeindebedienstete |
Region: | Österreich
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