Reisen im örtlichen Nahbereich des Betriebes und Verpflegungsmehraufwand : VGH v.17.6.1981

Unter einer Reise ist die Fortbewegung über grössere Entfernungen zu verstehen, was bei einer betrieblich veranlassten Reise voraussetzt, das der Reisende den örtlichen Nahbereich seines Betriebes verlässt. Stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3345)
Ort / Verlag / Datum:22.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.238 Spesen
331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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