Höfegesetze nicht verfassungswidrig : Wo eheliche Kinder noch Vorrang vor unehelichen haben - Eine oberstgerichtliche Entscheidung
'Diese Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit den Bestrebungen nach Gleichstellung der unehelichen mit den ehelichen Kindern, denn es handelt sich hier um die besonderen Ansichten und Sitten in der bäuerlichen Bevölkerung'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.237 Höferecht
347.991 Verfassungsgerichtshof 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 347.632 Kinder, uneheliche 347.65/.68 Erbrecht 347.61/.64 Familienrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
Kärnten |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 'Diese Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit den Bestrebungen nach Gleichstellung der unehelichen mit den ehelichen Kindern, denn es handelt sich hier um die besonderen Ansichten und Sitten in der bäuerlichen Bevölkerung'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |