Höfegesetze nicht verfassungswidrig : Wo eheliche Kinder noch Vorrang vor unehelichen haben - Eine oberstgerichtliche Entscheidung
'Diese Regelung steht auch nicht im Widerspruch mit den Bestrebungen nach Gleichstellung der unehelichen mit den ehelichen Kindern, denn es handelt sich hier um die besonderen Ansichten und Sitten in der bäuerlichen Bevölkerung'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.237 Höferecht
347.991 Verfassungsgerichtshof 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 347.632 Kinder, uneheliche 347.65/.68 Erbrecht 347.61/.64 Familienrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
Kärnten |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-159677 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |