Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen Kündigungsfrist : OGH vom 25. November 1980
Kommt der Wille des Kündigenden zum Ausdruck, das Dienstverhältnis nicht zu dem mit der Kündigung genannten, sondern zum nächsten zulässigen Kündigungstermin aufzulösen, so endet das Dienstverhältnis erst zu diesem Termin.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1981; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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