Kündigung mit einer kürzeren als der vertragsmässigen Kündigungsfrist : OGH vom 25. November 1980

Kommt der Wille des Kündigenden zum Ausdruck, das Dienstverhältnis nicht zu dem mit der Kündigung genannten, sondern zum nächsten zulässigen Kündigungstermin aufzulösen, so endet das Dienstverhältnis erst zu diesem Termin.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981; Nr 49)
Ort / Verlag / Datum:27.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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