Nachschieben von Kündigungsgründen : Bundesarbeitsgericht vom 1.4.1981

Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess nicht nachschieben. Will der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigen, so kann er das Anhörungsverfahren nach...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
3-056.2 Behinderte
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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