Nachschieben von Kündigungsgründen : Bundesarbeitsgericht vom 1.4.1981
Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess nicht nachschieben. Will der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigen, so kann er das Anhörungsverfahren nach...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung 3-056.2 Behinderte 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-159674 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |