Detektivkosten : OGH vom 17. Februar 1981

Dem Arbeitgeber muss bei Vorliegen ausreichender Anhaltspunkte für ein vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers das Recht zugebilligt werden, sich Klarheit zu verschaffen und sich dabei gegebenenfalls auch eines Detektivbüros zu bedienen. Rechtfertigt das eine Entlassung wegen Verschuldens des...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981; Nr 49)
Ort / Verlag / Datum:27.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
351.746.2 Detektive
Region:Österreich
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