Die Ermittlungstätigkeit der Polizei und der Verhaltenskodex der Vereinten Nationen
In der Präambel zum Verhaltenskodex wird mit Recht betont, dass er nur eine von verschiedenen Massnahmen darstellen kann. Er ist weder dazu bestimmt noch dafür geeignet, in Österreich Gesetzeskraft zu erlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Sicherheit (1981; Nr 11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.74 Polizei
341.123 UNO 342.7 Menschenrechte |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-158789 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |