Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt in der Praxis

Nach 1585 c BGB können die Ehegatten über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt hier ebenso wie für das eheliche Güterrecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 44)
VerfasserIn: Langenfeld, Gerrit
Ort / Verlag / Datum:28.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.9 Zivilprozessordnung
347.62 Eherecht
347.627 Ehescheidung
368.4 Sozialversicherung
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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