Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt in der Praxis
Nach 1585 c BGB können die Ehegatten über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt hier ebenso wie für das eheliche Güterrecht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 44)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
347.9 Zivilprozessordnung 347.62 Eherecht 347.627 Ehescheidung 368.4 Sozialversicherung 336.2 Steuerrecht |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-158305 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |