Medizinisch notwendige Heilbehandlung und private Krankenversicherung
Der Versicherer hat die Kosten jeder medizinsich notwendigen Heilbehandlung ohne Rücksicht auf den finanziellen Aufwand zu tragen. Bei schuldhafter Verursachung unnötiger Kosten hat der Versicherer einen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 46)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 11.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.382 Krankenversicherung, private
615 Heilmittel |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-157958 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |