Medizinisch notwendige Heilbehandlung und private Krankenversicherung

Der Versicherer hat die Kosten jeder medizinsich notwendigen Heilbehandlung ohne Rücksicht auf den finanziellen Aufwand zu tragen. Bei schuldhafter Verursachung unnötiger Kosten hat der Versicherer einen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 46)
VerfasserIn: Schmid, Michael J
Ort / Verlag / Datum:11.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.382 Krankenversicherung, private
615 Heilmittel
Region:BRD
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