Gleichbehandlungsgrundsatz: Die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer ist nicht verboten : Bundesarbeitsgericht, v. 29. 4. 1981
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Er verbietet jedoch nicht die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Er verbietet jedoch nicht die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |