Gleichbehandlungsgrundsatz: Die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer ist nicht verboten : Bundesarbeitsgericht, v. 29. 4. 1981

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Er verbietet jedoch nicht die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:27.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Er verbietet jedoch nicht die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog