Gleichbehandlungsgrundsatz: Die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer ist nicht verboten : Bundesarbeitsgericht, v. 29. 4. 1981
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Er verbietet jedoch nicht die Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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