Berufsgeheimnisse sind Privatgeheimnisse : Finanzministerium zu Hausdurchsuchungen bei Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren

Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Hausdurchsuchungen bei Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren ist die zuständige Kammer davon zu verständigen. Dabei wird die Kammer eingeladen, einen Vertreter zu einem vereinbarenden Treffpunkt - selbstverständlich nicht am unmittelbaren Or...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1981)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.952 Exekution, gerichtliche
347.961 Notare
347.965 Rechtsanwälte
347.943.5 Berufsgeheimnis
657.6-05 Wirtschaftstreuhänder
Region:Österreich
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