Berufsgeheimnisse sind Privatgeheimnisse : Finanzministerium zu Hausdurchsuchungen bei Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren
Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Hausdurchsuchungen bei Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren ist die zuständige Kammer davon zu verständigen. Dabei wird die Kammer eingeladen, einen Vertreter zu einem vereinbarenden Treffpunkt - selbstverständlich nicht am unmittelbaren Or...
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.952 Exekution, gerichtliche
347.961 Notare 347.965 Rechtsanwälte 347.943.5 Berufsgeheimnis 657.6-05 Wirtschaftstreuhänder |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-155978 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |