Zusicherung von Heizkostenersparnis bei Erstellung einer Heizanlage: Beweislast des Unternehmers für Erfüllung der Zusicherung : Bundesgerichtshof, vom 29. 6. 1981
Hat der Unternehmer als Erfolg seiner Werkarbeiten an der Heizungsanlage des Bestellers die Einsparung von Heizenergie zugesichert und dem Besteller ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Einsparung nicht erreicht wird, muss er die Einhaltung seiner Zusicherung beweisen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 46)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung 347.9 Prozessverfahren |
Region: | BRD
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