Der Verwaltungsvertrag als Handlungsmittel der Europäischen Gemeinschaften

Unter einem 'Verwaltungsvertrag' verstehen wir einen Vertrag, den eine Verwaltungsbehörde mit einer anderen Verwaltungsbehörde oder einem Individuum über einen Gegenstand des öffentlichen Rechts schliesst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 19)
VerfasserIn: Bleckmann, Albert
Ort / Verlag / Datum:01.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EG
342 Recht, öffentliches
347.4 Vertragsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
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