Der Verwaltungsvertrag als Handlungsmittel der Europäischen Gemeinschaften
Unter einem 'Verwaltungsvertrag' verstehen wir einen Vertrag, den eine Verwaltungsbehörde mit einer anderen Verwaltungsbehörde oder einem Individuum über einen Gegenstand des öffentlichen Rechts schliesst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 19)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.176 EG
342 Recht, öffentliches 347.4 Vertragsrecht 35.07 Verwaltung, öffentliche |
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