Gesetzmässigkeit der Enteignung : BVerfG vom 10.3.1981

Nach dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Enteignung darf die Verwaltung nur dasjenige Enteignungsgesetz anwenden, das der nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für den jeweiligen Sachbereich zuständige Gesetzgeber erlassen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:15.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712.5 Enteignung
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.038 Rechtsprechung
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:BRD
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