Gesetzmässigkeit der Enteignung : BVerfG vom 10.3.1981
Nach dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Enteignung darf die Verwaltung nur dasjenige Enteignungsgesetz anwenden, das der nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für den jeweiligen Sachbereich zuständige Gesetzgeber erlassen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.712.5 Enteignung
342.7 Grundgesetz, Bonner 34.038 Rechtsprechung 35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | BRD
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