Beschränkte Unterrichtung des Betriebsrats und Nachschieben von Kündigungsgründen : BAG v.18.12.1980

Nachgeschobene Kündigungsgründe, die bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden und dem Arbeitgeber bekannt gewesen sind, die er aber nicht dem Betriebsrat mitgeteilt hat, sind im Kündigungsschutzprozess nicht zu verwerten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:14.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Mitbestimmung
347.9 Prozessverfahren
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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