Rechtsschutz und Gesetzestechnik
Dem Sinne nach durchaus entsprechend heisst es in den 'Legistischen Richtlinien 1979', dass Rechtsvorschriften 'knapp' und 'einfach' zu fassen, dass jedes 'überflüssige Wort... zu vermeiden' ist dass ferner 'bei der Gestaltung einer neuen Rechtsvorschrift...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1981; Nr 19/20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
340.131 Rechtsstaat 34.03 Rechtsschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Sinne nach durchaus entsprechend heisst es in den 'Legistischen Richtlinien 1979', dass Rechtsvorschriften 'knapp' und 'einfach' zu fassen, dass jedes 'überflüssige Wort... zu vermeiden' ist dass ferner 'bei der Gestaltung einer neuen Rechtsvorschrift auf einheitliche Begriffsbildung zu achten' ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |