Rechtsschutz und Gesetzestechnik

Dem Sinne nach durchaus entsprechend heisst es in den 'Legistischen Richtlinien 1979', dass Rechtsvorschriften 'knapp' und 'einfach' zu fassen, dass jedes 'überflüssige Wort... zu vermeiden' ist dass ferner 'bei der Gestaltung einer neuen Rechtsvorschrift...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1981; Nr 19/20)
VerfasserIn: Novak, Richard
Ort / Verlag / Datum:03.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
340.131 Rechtsstaat
34.03 Rechtsschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Sinne nach durchaus entsprechend heisst es in den 'Legistischen Richtlinien 1979', dass Rechtsvorschriften 'knapp' und 'einfach' zu fassen, dass jedes 'überflüssige Wort... zu vermeiden' ist dass ferner 'bei der Gestaltung einer neuen Rechtsvorschrift auf einheitliche Begriffsbildung zu achten' ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog