Rechtsschutz und Gesetzestechnik

Dem Sinne nach durchaus entsprechend heisst es in den 'Legistischen Richtlinien 1979', dass Rechtsvorschriften 'knapp' und 'einfach' zu fassen, dass jedes 'überflüssige Wort... zu vermeiden' ist dass ferner 'bei der Gestaltung einer neuen Rechtsvorschrift...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1981; Nr 19/20)
VerfasserIn: Novak, Richard
Ort / Verlag / Datum:03.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
340.131 Rechtsstaat
34.03 Rechtsschutz
Region:Österreich
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