Verpflichtung zur Verschwiegenheit : BGH v.20.1.1981
Ein Arbeitnehmer ist durch seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit dann nicht gehindert, nach seinem Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis Betriebsinterna zu offenbaren, wenn er damit gewichtige innerbetriebliche Misstände aufdeckt, durch die die Öffentlichkeit betroffen ist und denen durch bet...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1981; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.9 Berufsgeheimnis
34.038 Rechtsprechung 07 Zeitungen |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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