Schadenersatz bei Vertragsbruch des Arbeitnehmers : Bundesarbeitsgericht, vom 26. 3. 1981

Begeht ein Arbeitnehmer Vertragsbruch, so kann der Arbeitgeber nur dann Ersatz für die Kosten von Stellenanzeigen verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsmässiger Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Begeht ein Arbeitnehmer Vertragsbruch, so kann der Arbeitgeber nur dann Ersatz für die Kosten von Stellenanzeigen verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsmässiger Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog