Schadenersatz bei Vertragsbruch des Arbeitnehmers : Bundesarbeitsgericht, vom 26. 3. 1981
Begeht ein Arbeitnehmer Vertragsbruch, so kann der Arbeitgeber nur dann Ersatz für die Kosten von Stellenanzeigen verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsmässiger Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 31)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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