Hausdurchsuchungen bei Notaren und Wirtschaftstreuhändern : BM f. Justiz 430 003/7-II 1/81 v.3.9.1981

Den Gerichten und Staatsanwaltschaften empfohlen, Hausdurchsuchungen bei Rechtsanwälten nur in Gegenwart eines Vertreters der zuständigen Rechtsanwaltskammer durchzuführen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3358)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.14 Beweismittel: Strafrecht
657.6-05 Wirtschaftstreuhänder
347.961 Notare
Region:Österreich
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