Tarifliche Ausschlussfristen bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen strafbarer Handlungen von Arbeitnehmern : Bundesarbeitsgericht vom 26.5.1981
Die Ausschlussklausel des 16 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfassen auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen unerlaubter Handlungen von Arbeitnehmern. Schuldhaftes Zögern ist regelmässig dann nicht anzunehmen, wenn ein Arbeitgeber, der durch strafbare Handlungen von Arbeitne...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 44)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung 331.116 Tarifverträge |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Ausschlussklausel des 16 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfassen auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen unerlaubter Handlungen von Arbeitnehmern. Schuldhaftes Zögern ist regelmässig dann nicht anzunehmen, wenn ein Arbeitgeber, der durch strafbare Handlungen von Arbeitnehmern geschädigt wurde, vor der Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche zunächst den Ausgang eines Strafverfahrens abwartet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |