Tarifliche Ausschlussfristen bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen strafbarer Handlungen von Arbeitnehmern : Bundesarbeitsgericht vom 26.5.1981

Die Ausschlussklausel des 16 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfassen auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen unerlaubter Handlungen von Arbeitnehmern. Schuldhaftes Zögern ist regelmässig dann nicht anzunehmen, wenn ein Arbeitgeber, der durch strafbare Handlungen von Arbeitne...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 44)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
331.116 Tarifverträge
Region:BRD
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