Tarifliche Ausschlussfristen bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen strafbarer Handlungen von Arbeitnehmern : Bundesarbeitsgericht vom 26.5.1981
Die Ausschlussklausel des 16 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfassen auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen unerlaubter Handlungen von Arbeitnehmern. Schuldhaftes Zögern ist regelmässig dann nicht anzunehmen, wenn ein Arbeitgeber, der durch strafbare Handlungen von Arbeitne...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 44)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung 331.116 Tarifverträge |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-150825 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |