Kostenbegriff des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes : VGH v.16.9.1980

Unter den 'notwendigen Kosten' im Sinne des 1 Abs.2 Z.4 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) sind notwendige Aufwendungen zu verstehen, die den Personen des 1 Abs.1 leg. cit. bei der Geltendmachung der aufrechten, nicht verjährten und nicht ausgeschlossenen Ansprüche gegen den (ehemali...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3348)
Ort / Verlag / Datum:02.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht: Sicherheit, soziale
34.038 Rechtsprechung
351.83 Entgeltsicherung
Region:Österreich
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