Kostenbegriff des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes : VGH v.16.9.1980
Unter den 'notwendigen Kosten' im Sinne des 1 Abs.2 Z.4 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) sind notwendige Aufwendungen zu verstehen, die den Personen des 1 Abs.1 leg. cit. bei der Geltendmachung der aufrechten, nicht verjährten und nicht ausgeschlossenen Ansprüche gegen den (ehemali...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3348)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht: Sicherheit, soziale
34.038 Rechtsprechung 351.83 Entgeltsicherung |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-149875 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |