Abänderbarkeit von Dauerregelungen eines Sozialplans durch eine spätere Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.24.3.1981

Ein Sozialplan kann, jedenfalls soweit er Dauerregelungen enthält und fortlaufende, zeitlich unbegrenzte Leistungsansprüche begründet durch eine spätere Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 43)
Ort / Verlag / Datum:23.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.048.5 Arbeitsweg
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Sozialplan kann, jedenfalls soweit er Dauerregelungen enthält und fortlaufende, zeitlich unbegrenzte Leistungsansprüche begründet durch eine spätere Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog