Abänderbarkeit von Dauerregelungen eines Sozialplans durch eine spätere Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.24.3.1981
Ein Sozialplan kann, jedenfalls soweit er Dauerregelungen enthält und fortlaufende, zeitlich unbegrenzte Leistungsansprüche begründet durch eine spätere Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 43)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.048.5 Arbeitsweg 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Sozialplan kann, jedenfalls soweit er Dauerregelungen enthält und fortlaufende, zeitlich unbegrenzte Leistungsansprüche begründet durch eine spätere Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |