Abänderbarkeit von Dauerregelungen eines Sozialplans durch eine spätere Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.24.3.1981
Ein Sozialplan kann, jedenfalls soweit er Dauerregelungen enthält und fortlaufende, zeitlich unbegrenzte Leistungsansprüche begründet durch eine spätere Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 43)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.048.5 Arbeitsweg 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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