Abänderbarkeit von Dauerregelungen eines Sozialplans durch eine spätere Betriebsvereinbarung : Bundesarbeitsgericht v.24.3.1981

Ein Sozialplan kann, jedenfalls soweit er Dauerregelungen enthält und fortlaufende, zeitlich unbegrenzte Leistungsansprüche begründet durch eine spätere Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit auch zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 43)
Ort / Verlag / Datum:23.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.048.5 Arbeitsweg
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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