Wirkung der Satzungsänderung einer rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung gegenüber den Versicherten : Bundesarbeitsgericht vom 26.5.1981

Satzungsänderungen, die dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Personalrats unterliegen, muss der Versicherte auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er der Satzungsänderung nicht zustimmt und wenn die geänderte Satzungsbestimmung keinen Änderungsvorbehalt enthielt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:20.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Satzungsänderungen, die dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Personalrats unterliegen, muss der Versicherte auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er der Satzungsänderung nicht zustimmt und wenn die geänderte Satzungsbestimmung keinen Änderungsvorbehalt enthielt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog