Wirkung der Satzungsänderung einer rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung gegenüber den Versicherten : Bundesarbeitsgericht vom 26.5.1981
Satzungsänderungen, die dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht des Personalrats unterliegen, muss der Versicherte auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er der Satzungsänderung nicht zustimmt und wenn die geänderte Satzungsbestimmung keinen Änderungsvorbehalt enthielt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 29)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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