Werbung mit Appell an Mitgefühl und soziale Hilfsbereitschaft : Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 2. April 1981

Wer für ein eigennützig tätiges Unternehmen wirbt und sich dabei das Mitgefühl oder die soziale Hilfsbereitschaft der Umworbenen planmässig zunutze macht, verstösst gegen 1 UWG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1981; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer für ein eigennützig tätiges Unternehmen wirbt und sich dabei das Mitgefühl oder die soziale Hilfsbereitschaft der Umworbenen planmässig zunutze macht, verstösst gegen 1 UWG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog