Werbung mit Appell an Mitgefühl und soziale Hilfsbereitschaft : Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 2. April 1981
Wer für ein eigennützig tätiges Unternehmen wirbt und sich dabei das Mitgefühl oder die soziale Hilfsbereitschaft der Umworbenen planmässig zunutze macht, verstösst gegen 1 UWG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1981; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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