Der Schutz vor der Rundfunkfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland

Eindeutig ist nur, dass es primär nicht um den Schutz der individuellen Rundfunkfreiheit, sondern um den Schutz vor ihr geht. Dies lässt sich weder speziell mit Art. 5 GG noch mit allgemeineren Grundrechtslehren vereinbaren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 40)
VerfasserIn: Pestalozza, Christian
Ort / Verlag / Datum:30.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
342.7 Grundgesetz, Bonner
342.727 Meinungsfreiheit
Region:BRD
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