Unterlassungsurteil über unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen : Bundesgerichtshof vom 11.2.1981

Wer verurteilt ist, eine Bestimmung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden, darf sich auch bei der Abwicklung bereits abgeschlossener Vertäge nicht mehr auf diese Bestimmung berufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 30)
VerfasserIn: Bunte, Hermann-Josef
Ort / Verlag / Datum:30.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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