Unterlassungsurteil über unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen : Bundesgerichtshof vom 11.2.1981
Wer verurteilt ist, eine Bestimmung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden, darf sich auch bei der Abwicklung bereits abgeschlossener Vertäge nicht mehr auf diese Bestimmung berufen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 30)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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