Die begrenzte Aussagepflicht des ärztlichen Sachverständigen vor Gericht nach 53 I Nr.3 StPO, 203 I Nr.1 StGB

Wir können festhalten, dass der vom Gericht bestellte ärztliche Sachverständige hinsichtlich der Geheimnisse des Untersuchten, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen, auch einer Schweigepflicht nach 203 I Nr. StGB unterliegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1981; Nr 19)
VerfasserIn: Kühne, H H
Ort / Verlag / Datum:02.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.943.5 Berufsgeheimnis
340.69 Sachverständige, gerichtliche
614.23 Ärzte
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Juristenzeitung (1981; Nr 19)