Die begrenzte Aussagepflicht des ärztlichen Sachverständigen vor Gericht nach 53 I Nr.3 StPO, 203 I Nr.1 StGB
Wir können festhalten, dass der vom Gericht bestellte ärztliche Sachverständige hinsichtlich der Geheimnisse des Untersuchten, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen, auch einer Schweigepflicht nach 203 I Nr. StGB unterliegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1981; Nr 19)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.943.5 Berufsgeheimnis
340.69 Sachverständige, gerichtliche 614.23 Ärzte |
Region: | BRD
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