Zur Frage gewerkschaftlicher Zutrittsrechte zu kirchlichen Einrichtungen : BVerfG v.17.2.1981
Als zivilrechtliche Befugnis lässt das BVerfG nur gelten, was zum Kernbereich des Art.9 Abs.3 GG zu rechnen ist. Hierzu zählt ein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsfunktionäre nicht, sofern die Gewerkschaft sich betriebsangehöriger Mitglieder bedienen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.471 Gewerkschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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