Zur Frage gewerkschaftlicher Zutrittsrechte zu kirchlichen Einrichtungen : BVerfG v.17.2.1981

Als zivilrechtliche Befugnis lässt das BVerfG nur gelten, was zum Kernbereich des Art.9 Abs.3 GG zu rechnen ist. Hierzu zählt ein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsfunktionäre nicht, sofern die Gewerkschaft sich betriebsangehöriger Mitglieder bedienen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 20)
VerfasserIn: Schwabe, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.471 Gewerkschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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