Zur Frage gewerkschaftlicher Zutrittsrechte zu kirchlichen Einrichtungen : BVerfG v.17.2.1981
Als zivilrechtliche Befugnis lässt das BVerfG nur gelten, was zum Kernbereich des Art.9 Abs.3 GG zu rechnen ist. Hierzu zählt ein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsfunktionäre nicht, sofern die Gewerkschaft sich betriebsangehöriger Mitglieder bedienen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.471 Gewerkschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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