15 Abs 3 lit e BAG : Oberster Gerichtshof vom 25. September 1979

Der Auflösungsgrund des 15 Abs 3 lit e BAG ist nicht örtlich, sondern als ein Dienstversäumnis zu verstehen, das eines rechtmässigen Grundes entbehrt und ohne Erlaubnis des Lehrberechtigten erfolgt. Das zur Begründung der Bedingungsfeindlichkeit aller einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981; Nr 4/5)
VerfasserIn: Fenyves, Attila
Ort / Verlag / Datum:10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit
377 Berufsausbildung
331.861 Lehrlingsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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