15 Abs 3 lit e BAG : Oberster Gerichtshof vom 25. September 1979
Der Auflösungsgrund des 15 Abs 3 lit e BAG ist nicht örtlich, sondern als ein Dienstversäumnis zu verstehen, das eines rechtmässigen Grundes entbehrt und ohne Erlaubnis des Lehrberechtigten erfolgt. Das zur Begründung der Bedingungsfeindlichkeit aller einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1981; Nr 4/5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit 377 Berufsausbildung 331.861 Lehrlingsausbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-145943 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |