Der Regress bei der Dienstnehmerhaftung I

Ein Regress unter Wahrung der Einwendungen erweist sich demnach auf Grund der Absichten des Gesetzgebers nicht nur für die Fälle der unterlassenen Streitverkündung als geboten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1981; Nr 5)
VerfasserIn: Auckenthaler, Kurt
Ort / Verlag / Datum:09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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