Hausarbeitstag für Männer : Arbeitsgericht Gelsenkirchen v.21.7.1981

Dem Gesetzgeber des Bundes ist die Aufgabe zugefallen, für den Bereich des HATG-NW einen verfassungsgemässen Zustand herbeizuführen, da das Gesetz gemäss Art.123, 125 GG als Bundesrecht fortgilt. Der Gesetzgeber des Bundes ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v.13.11.1979 nicht tä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 28)
Ort / Verlag / Datum:10.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.722 Gleichheit: Grundrechte
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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